Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet ist, rufen Sie gern in der telefonischen Sprechstunde an.
Bei gesetzlich Versicherten ja — ich bin zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und rechne über Ihre Versichertenkarte ab. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte informieren sich bitte vorab bei ihrem Versicherer bzw. ihrer Beihilfestelle über die Zugangsvoraussetzungen; abgerechnet wird nach GOÄ. Eine Übersicht finden Sie unter Ablauf & Kostenträger.
Das hängt davon ab, welches Setting für Sie passt und wie viele Anfragen aktuell offen sind. Einen Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde kann ich in der Regel deutlich schneller anbieten als einen festen Therapieplatz. Die aktuelle Wartezeit nenne ich Ihnen ehrlich im Telefonat — so können Sie parallel weitersuchen, wenn es Ihnen zu lange dauert.
Sie erzählen, was Sie herführt — ich frage nach, ordne ein und gebe eine erste fachliche Einschätzung. Am Ende wissen Sie, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist, welches Setting infrage kommt und wie es weitergehen könnte. Sie müssen sich zu nichts entscheiden. Bitte bringen Sie Ihre Krankenkassenkarte mit.
Ja. Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht — alles, was Sie mir erzählen, bleibt im Raum. Auskünfte an Dritte, auch an Angehörige oder Ärzt:innen, gebe ich ausschließlich mit Ihrer schriftlichen Einwilligung. Bei Selbstzahlung erfolgt keine Meldung an eine Krankenkasse.
Nein. Paartherapie gehört nicht zu meinem Angebot.
Nein. Für dieses Anliegen suchen Sie bitte gezielt nach systemischen Therapeut:innen — dort ist die Arbeit mit dem Familiensystem der fachliche Schwerpunkt.
Nein. Meine Praxis ist auf Psychotherapie ausgerichtet, nicht auf Coaching.
Der erste Schritt ist ein Anruf in meiner telefonischen Sprechstunde. Dort vereinbaren wir einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde, in der wir klären, ob und welche Behandlung für Sie sinnvoll ist. Kann ich Ihnen zeitnah keinen Termin anbieten, vermittelt die Terminservicestelle unter 116 117 auch Termine in anderen Praxen in Erfurt und Umgebung.
Die psychotherapeutische Sprechstunde (1 bis 3 Termine) dient der ersten Abklärung: Liegt eine behandlungsbedürftige Erkrankung vor, und welche Hilfe passt zu Ihnen? Für gesetzlich Versicherte ist sie vor jeder Psychotherapie vorgeschrieben. In den anschließenden probatorischen Sitzungen (2 bis 4 Termine) lernen wir uns weiter kennen, ich erhebe die Diagnostik, und wir legen gemeinsame Therapieziele fest. Erst danach wird die Therapie bei der Krankenkasse beantragt.
Nein. Gesetzlich Versicherte kommen direkt mit ihrer Versichertenkarte in die Praxis. Vor Beginn der eigentlichen Therapie ist lediglich ein kurzer ärztlicher Bericht (Konsiliarbericht) nötig, der körperliche Ursachen der Beschwerden abklärt – diesen erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt gesetzlich Versicherten Termine für eine psychotherapeutische Sprechstunde, eine Akutbehandlung oder probatorische Sitzungen – telefonisch unter 116 117 oder online unter 116117.de. Das ist hilfreich, wenn Sie schnell einen ersten Termin brauchen. Einen festen Therapieplatz in einer bestimmten Praxis kann sie nicht garantieren.
PMDS (Prämenstruelles Dysphorisches Syndrom) ist die schwere Form prämenstrueller Beschwerden: In den Tagen vor der Menstruation treten deutlich gedrückte Stimmung, Reizbarkeit, innere Unruhe oder Erschöpfung auf, die mit Beginn der Blutung meist rasch abklingen. PMDS ist behandelbar – in meiner Praxis verhaltenstherapeutisch in einer geschlossenen Gruppe. Mehr dazu unter Therapieangebote.
Rufen Sie mich in der telefonischen Sprechstunde an — dort beantworte ich Ihre Fragen persönlich.
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